Schulbeginn am 8. September: FAQs für Eltern und Erziehungsberechtigte

Hier eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Schuljahr

1. Wie startet der Unterricht am ersten Schultag (Dienstag, 8. September 2020)?

Der Unterricht an der Staatlichen Realschule Füssen beginnt um 07:50 Uhr für alle Jahrgangsstufen im Regelbetrieb, das heißt für alle Schüler in vollständigen Klassen.

 

2. Muss mein Kind in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Ja. Während der ersten neun Schultage (von Dienstag, 08.09.2020, bis einschließlich Freitag, 18.09.2020) besteht die Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände sowie im gesamten Schulhaus, auch in den Klassenräumen während des Unterrichts. Nach momentanem Stand bleibt auch danach das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude verpflichtend. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die Schülerinnen und Schüler dann, sobald sie ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum eingenommen haben.

 

3. Was gilt als geeignete Mund-Nasen-Bedeckung?

Zulässig sind alle gängigen textilen Mund-Nasen-Bedeckungen, Community Masken oder vergleichbaren textilen Barrieren. Zur Verwendung von Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckungen gibt es aktuell keine abschließende Entscheidung. Nicht zulässig sind Gesichtsschilde aus Kunststoff.

 

4. Was passiert, wenn mein Kind ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zur Schule kommt?

Schülerinnen und Schüler ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Sie nehmen über die Klingel und Sprechanlage am Schulhaupteingang Kontakt mit dem Sekretariat auf. Die Schulverwaltung verständigt Sie als Eltern telefonisch. Sie müssen Ihr Kind abholen, oder ihrem Kind eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung bringen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind auch bis zu Ihrem Eintreffen das Schulgebäude nicht betreten darf.

 

5. Was ist zu tun, wenn mein Kind den Unterricht wegen fehlender Mund-Nasen-Bedeckung verpasst?

Ihr Kind ist in diesem Fall verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig zu erfragen, nachzuarbeiten und die folgende Unterrichtsstunde vorzubereiten. Eine „Lieferung“ durch die unterrichtenden Lehrkräfte erfolgt nicht.

 

6. Kann mein Kind in der Schule eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung erhalten?

Nein. Die Schule stellt keine Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.

 

7. Was passiert, wenn mein Kind erkrankt ist?

 

Wie gewohnt, melden Sie Ihr Kind über die bekannten Kanäle in der Schulverwaltung vor Unterrichtsbeginn krank.

Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen wie Schnupfen und gelegentlicher Husten ist ein Schulbesuch erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden ab Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde. Betreten Schüler in diesem Fall das Schulgelände dennoch, müssen sie von Ihnen als Eltern abgeholt werden.

Kranke Schüler mit stärkeren Symptomen wie Fieber, Husten, Hals-oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Schule nicht besuchen. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn der Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei ist. Der fieberfreie Zeitraum muss 36 Stunden betragen.

 

8. Was passiert, wenn bei meinem Kind während des Unterrichts Krankheitssymptome auftreten?

Ihr Kind meldet sich im Sekretariat krank. Wir informieren Sie als Erziehungsberechtigte, mit der Bitte, Ihr Kind unverzüglich abzuholen. Beim Verdacht einer Erkrankung als auch beim Auftreten von COVID-19-Fällen ist die Schulleitung verpflichtet, parallel das Gesundheitsamt zu informieren.

 

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