Die wichtigsten FAQs zum Distanzunterricht

Leider stimmen uns die aktuellen Coronazahlen nicht wirklich hoffnungsfroh für die nähere Zukunft. Trotz „Lockdown light“ sehen wir (noch) keine wirkliche Entspannung. Wir haben inzwischen die ersten Erfahrungen mit einer Klasse in Quarantäne sammeln können.

Sollte in den kommenden Wochen erneut eine oder mehrere Klassen komplett in Quarantäne geschickt werden müssen, erfolgt für die betreffenden SchülerInnen Distanzunterricht nach dem normalen Stundenplan per Microsoft Teams.

Aus diesem Grund haben wir für Sie und Ihr Kind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem eventuellen Homeschooling zusammengestellt:
 

Unterricht zu Quarantänezeiten – Distanzunterricht: FAQ für Eltern

1. Muss mein Kind jeden Tag zur ersten Stunde (7:50 Uhr) digital präsent sein? 

Ja – es besteht auch im Distanzunterricht Schulpflicht. 

2. Muss mein Kind während des Distanzunterrichts per Teams Kamera und Mikrofon einschalten?

Kamera und Mikrofon müssen während des gesamten digitalen Unterrichts eingeschaltet sein, damit die unterrichtenden Kolleg*innen die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht durchgehend sicherstellen können. Die Stummschaltung des Mikrofons erfolgt ausschließlich durch die Lehrkraft. Gerne kann der private Hintergrund verpixelt werden bzw. ein digitaler Hintergrund gewählt werden.

3. Muss ich mein Kind trotz Distanzunterricht krankmelden? 

Ja – alleine schon, weil damit klar ist, dass Ihr Kind Teile des Unterrichts nicht wird mitmachen können. Dies hat u.U. Auswirkung auf eine mögliche Notenerhebung.  

4. Dürfen Noten im Distanzunterricht erhoben werden? 

Ja – Laut § 19 Abs. 4 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung ist Distanzunterricht Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet. Sowohl die im Präsenz – als auch die im Distanzunterricht erarbeiteten Inhalte sind Bestandteil der geltenden Lehrpläne. Wurden sie hinreichend behandelt, können sie damit auch Teil von Leistungserhebungen sein. Schriftliche Leistungsnachweise (z. B. Probearbeiten, Schulaufgaben, Stegreifaufgaben) werden grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht. Auch mündliche Leistungsnachweise finden bevorzugt im Präsenzunterricht statt. Jedoch ist auch im Distanzunterricht – abhängig von den Voraussetzungen vor Ort (technische Möglichkeiten, Alter der Schülerinnen und Schüler etc.) – das Erbringen mündlicher Leistungsnachweise möglich. Dafür sind vor allem die folgenden Formate geeignet: (Kurz)referate, Rechenschaftsablagen /mündliche Leistungserhebungen, Vorstellen von Arbeitsergebnissen, Unterrichtsbeiträge im Rahmen einer Videokonferenz.

5. Wie wirkt sich ein möglicher Shutdown auf eine bestehende Probezeit / Nachholfrist aus? 

Die Fristen bleiben unverändert bestehen.

6. Gibt es einen Vertretungsplan? Wie kann ich / meine Tochter / mein Sohn diesen einsehen?

Ausfallende Unterrichte werden in der Regel vertreten. Gegebenenfalls entsteht ausnahmsweise eine Hohlstunde ohne Vertretung. Auch können einzelne Unterrichtsstunden für Klassen in Quarantäne mit etwas zeitlicher Verzögerung beginnen, wenn die Lehrkraft von Präsenzunterricht in die Onlinebschulung wechseln muss. Ein Vertretungsplan, der für die Schüler von zu Hause aus einsehbar ist, kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden.

7. Wohin wende ich mich bei technischen Problemen? 

Technischen Support vor Ort können wir nicht leisten. Generell eignen sich alle Endgeräte, auf denen Teams /OneNote läuft. Zusätzlich verfügt die Schule über ein gewisses Kontingent an Leihgeräten, die allerdings für Härtefälle vorgesehen sind.

8. Wohin wende ich mich bei vergessenem Passwort/Zugangsdaten? 

Anfragen bitte per Mail an andreas.erl@rsfuessen.de unter Angabe einer nicht schulinternen Email-Adresse.

9. Gibt es Hausaufgaben?

Ja – die Lehrkräfte organisieren dies individuell mit ihren Schülern. 

10. Wie erfahre ich, ob/wann mein Kind (nach den Ferien) im Präsenz- oder Heim- unterricht ist? 

Sämtliche, auch kurzfristige Veränderungen in der Beschulung werden unmittelbar auf unserer Schulhomepage eingestellt. Zudem informieren wir Sie auch über einen Elternbrief per ESIS. Schließlich teilen die Klassenleiter Ihren Klassen Veränderungen per Teams mit.

11. Wie kann ich die Lehrkräfte meiner Tochter / meines Sohnes kontaktieren?

Alle Lehrkräfte sind im Chat in Teams erreichbar: vorname.nachname @rsfuessen.de 

12. Wie ist die Schulleitung / Verwaltung während des Distanzunterrichts erreichbar? 

Schulleitung und Verwaltung sind grundsätzlich telefonisch (08362-925040), per Mail (sekretariat@rsfuessen.de) oder im Chat in Teams (vorname.nachname@rsfuessen.de)

erreichbar.

13. Sind Beratungsrektorin und Schulpsychologe während des Distanzunterrichts erreichbar? Wie? 

Frau BerRin Elisabeth Winkler ist unter der Telefonnummer der Schulverwaltung (08362-925040) oder per Mail (beratungslehrer@rsfuessen.de) erreichbar.

Unser Schulpsychologe, Herr BerR Roland Hess, ist erreichbar wie folgt: telefonisch unter 08372 92233-0 bzw. 08372 92233-10 oder per Mail: Schulpsychologe@rsobg.de.

14. Ist ein freiwilliger Rücktritt in die vorausgehende Jahrgangsstufe während des Shutdowns möglich? 

Prinzipiell ja, wenn die schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ein intensives Beratungsgespräch mit unserer Beratungslehrerin bzw. mit der Schulleitung ist hier jedoch vorab nötig. Zudem wird ein formloser, schriftlicher Antrag der Eltern benötigt.

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